Die verschiedenen Fanklubs des Fußballvereins Bayer 04 Leverkusen haben insgesamt 28.000 Mitglieder. Jeder Klub hat dabei seine eigene Gemeinschaft, wobei die Verbundenheit mit dem Bayer 04 Leverkusen alle zusammenhält. Wie lässt sich ein Fanklub gründen?
Das gilt es zu beachten
Zuerst sollte das Management angefragt werden, ob dies überhaupt gestattet ist. Danach sollte immer überdacht werden, ob die Gründung dieses Fanklubs wirklich notwendig ist. Eine Gemeinschaft ist immer stärker, wenn die Mitglieder in nur einem Klub organisiert sind. Die Reichweite ist entsprechend ebenfalls schon vorhanden.
Zudem bleibt die Organisation erspart, denn nicht immer ist es angenehm, einige hunderte Mitglieder im Alleingang entsprechend zu organisieren oder teilweise sogar in Vorleistung zu gehen. Danach müssen noch Dinge abgeklärt werden, wie zum Beispiel: Welches Mitglied übernimmt welche Position? Werden auch Fanartikel verkauft? Wer organisiert Bustransfers zu den jeweiligen Spielen?
Innerhalb einer großen Gemeinschaft ergeben sich diese Punkte teilweise sogar von selbst. Manchmal ist ein Busfahrer anwesend oder jemand arbeitet in einer Druckerei, welcher die Merchandising Aufgabe des Fußballvereins übernimmt.
Rechtliche Voraussetzungen
Es gibt aber auch rechtliche Voraussetzungen, sofern der Fanklub ein eingetragener Verein werden soll. Das gibt Vor- und Nachteile, vor allem bei der Haftung. Ein eingetragener Verein gilt als „juristische Person“, somit ist man als Gründer nicht direkt haftbar. Außerdem kann der Verein einfacher Spenden erhalten.
Bevor es zur Gründung kommt, sollte ein Name überlegt werden, der noch nicht existiert. Das ist sehr wichtig, denn sonst könnte es rechtliche Schwierigkeiten geben. Demnach muss er sich von anderen Klubnamen deutlich unterscheiden.
Ein Vorstand muss ebenfalls gewählt werden. Der Vorstand bildet das größte Organ und ist neben der Mitgliederversammlung immerhin entscheidend. Ein Vorstand sollte im Idealfall aus fünf Personen bestehen. Somit geht auch nicht alles zulasten eines Einzelnen.
Ansonsten muss noch eine Satzung angefertigt werden. Darin wird der Vereinszweck definiert, die Bildung des Vorstands, Mitgliedsbeträge, Beurkundung von Beschlüssen (inklusive Protokoll). Anschließend muss all das selbstverständlich auch bei einem örtlichen Notar beglaubigt werden.